Allgemeine Geschäftsbedingungen von BBS-Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen BBS-Immobilien für die Vermittlung von Immobilien.
BBS - Buy Build Sell Immobilien GmbH
Schiffertorsstraße 51
21682 Stade
Es gelten insoweit folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit:
1. Vermittlungstätigkeit
BBS-Immobilien bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf an. Die Objektangaben sind von BBS-Immobilien mit Sorgfalt eingeholt, basieren aber auf den BBS-Immobilien erteilten Informationen der Vertragspartner und/oder der Eigentümer. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Gewähr übernommen werden. Ein Zwischenverkauf des Objektes bleibt vorbehalten. Eine Reservierung eines Objektes ist nur in Einzelfällen für befristeten Zeitraum möglich und bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unter Angabe des Zeitraumes durch BBS-Immobilien.
2. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und BBS-Immobilien kommt zustande, wenn der Kunde in Kenntnis der Provisionspflicht der Angebots- und Vermittlungstätigkeit von BBS-Immobilien Informationen über beworbene Objekte anfordert und/oder nach Übersendung der Angebote nebst den Geschäftsbedingungen weitere Informationen anfordert und/oder es zu einer Vereinbarung eines Besichtigungstermin des Objektes mit BBS-Immobilien kommt.
3. Provisionsanspruch
Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von BBS-Immobilien und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird.
4. Informations- und Auskunftspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, BBS-Immobilien unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren. Diese Auskunftsverpflichtung besteht auch über etwaige Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar von dem Kunden erhalten haben.
5. Provisionshöhe
Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer und Verkäufer - soweit in den einzelnen Exposés keine anders lautenden Regelungen getroffen werden - insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler ( BBS-Immobilien ) zu zahlen. Käufer und Verkäufer tragen die vereinbarte Vermittlungsprovision je zur Hälfte.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Die angegebene Provision / Courtage wird fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Verkauf nicht mitwirken. Wir sind als Makler am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen.
7. Informationsweitergabe an Dritte
Sämtliche Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden die Informationen an einen Dritten weitergegeben und kommt es zu einem Vertragsabschluss mit diesem Dritten oder gemeinsam mit diesem Dritten, dann haftet der Kunde BBS-Immobilien in Höhe der Provision, auf die BBS-Immobilien Anspruch hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben hätte.
8. Vorkenntnis
Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist der Kunde verpflichtet, BBS-Immobilien unter Bekanntgabe der Informationsquelle hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte dem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, dass er bereits durch BBS-Immobilien Vorkenntnis erlangt hat. Ebenso hat er weitere etwaige Vermittlerdienste des Dritten im eigenen Interesse abzulehnen, da andernfalls die Gefahr besteht, auch diesem anderen Anbieter gegenüber zur Zahlung einer Provision verpflichtet zu sein.
9. Schriftform, Mitwirkung, Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass die aus dem Maklervertrag in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereiches des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Stade vereinbart.
10. Weitergabe an Dritte von Immobilien-Exposés bzw. Informationen
Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
11. Allgemeine Angaben
Alle unterbreiteten Angebote der BBS-Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma BBS-Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Die Firma BBS-Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht immer möglich.
12. Haftung
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen und die Mitwirkung Dritter stützen müssen, haftet die Firma BBS-Immobilien nicht für Schadenersatzansprüchen, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmangel oder Nichtzustandekommen des Miet / Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer die sich auf Objektdaten beziehen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
BBS - Buy Build Sell Immobilien GmbH
Schiffertorsstraße 51
21682 Stade
Die beste Adresse für Ihre Adresse:
www.bbs-immobilien.de